Die Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungsvertrages
1. Allgemeines
Die Firmen
Vermittlungsagentur
Stefano Farina
Füssenerstr. 1
87484 Nesselwang
und
Vermittlungsagentur
Marko Wähner
Sonnenstraße 2a
87527 Sonthofen
(nachfolgend: AllgäuFEWO24)
schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten sowie die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.
2. Mietvertrag
Bei einer Onlinebuchung kommt der Mietvertrag unter Einschluss der Mietbedingungen dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und mittels Mausklick die Buchung verbindlich bestätigt wird.
Für den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages wird der ausgefertigte Vertrag unter Einschluss der Mietbedingungen durch AllgäuFEWO24 in zwei Exemplaren an den Mietinteressenten versendet. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Exemplar bis zum Ablauf der im Anschreiben genannten Frist (üblicherweise Versanddatum + 8 Tage) vom Mieter unterschrieben bei AllgäuFEWO24 eingeht. Der Mietvertrag und die Anzahlung werden dem Mieter schriftlich bestätigt.
3. Buchung
Ihre Buchung kann schriftlich, fern-mündlich oder online erfolgen. Fern-/mündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als drei Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
4. Anzahlung
Mit der Buchung des Quartiers wird eine Anzahlung von 20% fällig. Mit seiner Unterschrift oder geleisteten Anzahlung akzeptiert der Mieter die hier abgedruckten Mietbedingungen.
5. Restzahlung
Die Aushändigung der Appartementschlüssel erfolgt lediglich bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises bei Mietbeginn bzw. durch entsprechende Vorlage eines Zahlungsnachweises. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Mietpreises muss spätestens 14 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung bei der in der Rechnung angegebenen Firma AllgäuFewo24 Agentur eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung (maximal 3 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag bei Anreise zu zahlen. Eine EC-Kartenzahlung ist vor Ort möglich. AllgäuFEWO24 weist auf den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- versicherung hin, die Unterlagen können bei AllgäuFEWO24 anfordert werden.
6. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen
Mit Abschluss des Mietvertrages gelten nachfolgende Rücktrittskosten als vereinbart:
- Stornobearbeitungsgebühr grundsätzlich 55,00 € zzgl.:
- bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises
- 44. – 22. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Mietpreises
- ab 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Mietpreises.
- Kostenlose Stornierung bei Beherbergungsverbot.
Bei Nichterscheinen des Mieters bzw. Stornierung am Anreisetag betragen die Rücktrittskosten 100% des Mietpreises. Nach Ablauf der Mietzeit erhalten Sie von uns eine Stornoabrechnung und ggf. eine entsprechende Rücküberweisung der geleisteten Zahlung. Die vorgenannten Rücktrittskosten gelten vorbehaltlich eines vom Mieter für den durch den Mietausfall entstehenden Schaden zu erbringenden Gegenbeweises und sind auf den durch den Mietausfall entstandenen konkreten Schaden beschränkt. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
7. Wäsche/ Nebenkosten
Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind diese selbst mitzubringen oder im Voraus bei AllgäuFEWO24 zu mieten. Für alle Wohnungen erfolgt ein Wäschewechsel nur auf Wunsch und ist kostenpflichtig. Das Kinderbettzeug für Kinderreisebetten ist selbst mitzubringen. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung ist als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung.
8. Kurtaxe
Die ortsübliche Kurtaxe wird von den Kurverwaltungen erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung der Gemeinden. Der Vermittler ist verpflichtet die Kurtaxe vom Gast einzuziehen. Die Kurtaxe ist vor Ort in Bar zu bezahlen. Für die Gästekarten ist bei Anreise ein Pfand pro Karte in höhe von 5,- Euro in Bar zu hinterlegen.
9. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten.
10. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluß
Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
11. Allgemeine Verpflichtungen
Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Appartement nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.
Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich solcher des Reinigungszustandes) sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
E-Auto: Das Laden von E-Autos oder Hybrid-Autos am Hausstrom der Ferienunterkunft ist untersagt.
E-Bike: Generell ist das unbeaufsichtigte Laden von E-Bikes Akkus in der Ferienwohnung untersagt.
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen an den Gast ohne Abzug weiterzugeben. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Appartement selbst sauber zu halten.
12. Fristlose Kündigung durch Nichteinhaltung der Hausordnung / Ruhestörung / Störung des Hausfriedens
Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen und innerhalb von 1 Stunde räumen zu lassen. Alle Folgeschädigungen und zusätzlicher Aufwand wird an den Gast ohne Abzug weiterberechnet.
13. Haustiere
Sofern nicht in der Domizilbeschreibung vermerkt und vertraglich vereinbart, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden.
14. Internetnutzung in Ferienobjekten
In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur teilweise kostenpflichtigen oder auch kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Vermittler keinen Einfluss auf Datenvolumen, Geschwindigkeit und Zustand des Netzbetriebes hat und eine Haftung ausgeschlossen ist.
Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht zu nutzen für:
- Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
- rechtswidrige Kontaktaufnahme;
- Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);
- Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
- Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);
- Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
- Unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“);
- Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.
Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet dieser auf Schadensersatz.
15. Ankunft
Gebuchte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. An starken Wechseltagen kann die Wohnungsübergabe sich auf 17.00 Uhr verzögern. Das Appartement ist bis 18.00 Uhr zu beziehen. Sollte eine verspätete Anreise erfolgen, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt an dem in der Buchung angegebenen Büro.
16. Abreise
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Es ist besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben. Die AllgäuFEWO24 behält sich vor, im Falle einer Nichteinhaltung/Erfüllung (z.b.nicht entsorgtem Müll/starke Verschmutzung der Wohnung) eine zusätzliche Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen.
17. Haftung
Die Haftung AllgäuFEWO24 ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Er ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen.
Der jeweilige Eigentümer des vermittelten Feriendomizils haftet für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für in die Wohnungen eingebrachte Sachen haftet der Eigentümer nicht.
18. Sorgfaltspflicht
Der Hauptgemeldeter Gast hat die Pflicht das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörige die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen. Alle Fenster sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Stand 25.06.2024